Die Zinssenkung gilt ausschließlich für die Verwendungszwecke „KfW-Effizienzhaus 55 und 40“. Die Zinssätze für das „KfW-Effizienzhaus 70“ bleiben unverändert. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Berater-Newsletter der KfW, die Konditionenübersicht unter www.kfw.de/konditionen
Die Zinsänderungen betreffen folgende Produkte:
Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand
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KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
Finanzierung von Umweltinvestitionen
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BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230)
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KfW-Umweltprogramm (240, 241)
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KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
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KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274)
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KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)
Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen
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Altersgerecht Umbauen (159)
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Energieeffizient Bauen (153), KfW-Effizienzhaus 55/40
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KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)
Zinsänderungen gab es außerdem in den folgenden bereits geschlossenen Produkten oder Produktvarianten:
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ERP-Gründerkredit – Universell (068)